Fort- und Weiterbildung

Sachkundige Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, verkaufen oder zum Pflanzenschutz beraten, sind verpflichtet, sich jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen fortzubilden.

  • Für Sachkundige, die vor dem 14. 02. 2012 die Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum bis zum 31.12. 2015.
  • Für Sachkundige, die ab dem 14. 02. 2012 die Sachkunde erlangt haben, ist das Datum des Beginns des ersten Fortbildungszeitraums auf der Karte ausgewiesen.

Die durch das Waldschutz-Institut-Müller angebotenen Veranstaltungen sind im Freistaat Sachsen als Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß des § 9 Abs. 4 anerkannt. Die Teilnehmer der Fort- und Weiterbildungen erhalten im Anschluss der Veranstaltung eine Bescheinigung. Diese ist zusammen mit dem Personalausweis und der Sachkundenachweiskarte bei Kontrollen vorzulegen.

In unserer Informationsbroschüre finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.